Der Vergütungsbericht beschreibt die Struktur und Systematik der Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat und enthält detaillierte Informationen zur individuellen Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Hannover Rück SE, die ihnen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 gewährt und geschuldet wird.

Infolge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 haben der Vorstand und Aufsichtsrat den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 erstmals auf Basis der neuen regulatorischen Anforderungen des § 162 AktG erstellt. Der Bericht entspricht den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 und berücksichtigt die relevanten regulatorischen Vorschriften.

Das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes sind unter folgendem Link https://www.hannover-rueck.de/1837229/hauptversammlung-2021 (dort insb. unter Informationen „ Einladung und Tagesordnung“, Präsentation und Videoübertragung „Erläuternde Informationsfolien zu Tagesordnungspunkt 8 (Vergütungssystem des Vorstandes) und Tagesordnungspunkt 9 (Vergütung des Aufsichtsrates)“ und Abstimmungsergebnisse) zugänglich.