Die E+S Rückversicherung AG erfüllt die aufsichtsrechtlichen Mindest- und Solvenzkapitalanforderungen (nachfolgend MCR und SCR) zum Stichtag 31. Dezember 2023 und im Geschäftsjahr 2023. Im gesamten Geschäftsjahr lag die Solvenzquote deutlich oberhalb von 220 %.
Die Grundsätze zur Ermittlung der Solvenzquote werden in diesem Dokument erläutert. Kapitel D beschreibt die Bewertungsgrundsätze zur Ermittlung der anrechnungsfähigen Eigenmittel und Kapitel E die Bewertungsgrundsätze zur Ermittlung des SCR, letzteres insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des internen Kapitalmodells.
Die Solvabilitätsübersicht ist - wie gesetzlich gefordert - von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden.
Der vorliegende Bericht stellt eine verpflichtende Veröffentlichung nach § 40 VAG dar. Wir weisen darauf hin, dass die enthaltenen Informationen zu größeren Teilen bereits im Konzerngeschäftsbericht der Hannover Rück-Gruppe und im Geschäftsbericht der E+S Rück enthalten sind.
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